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Aktenzeichen I 354/10

Datum 09.07.1910

Leitsatz Kann auf Grund des badischen Verkehrssteuergesetzes vom 6. Mai 1899 § 42 für den Fall, daß dem Erwerber eines Grundstücks eine Steuerhinterziehung nicht nachgewiesen werden kann, der Veräußerer als alleiniger Täter strafrechtlich verantwortlich gemacht werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D90D0045

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