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Aktenzeichen II 420/10
Datum 05.07.1910
Leitsatz Welche Wirkung hat die Erklärung eines unter Aussetzung der Beeidigung vernommenen Zeugen, daß er nachträglich auf Grund des § 54 St.P.O. sein Zeugnis verweigere?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D90C0044
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