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Aktenzeichen V 536/10

Datum 28.06.1910

Leitsatz 1. Inwieweit ist Anwesenheit des notwendigen oder gemäß § 141 St.P.O. bestellten Verteidigers in der Hauptverhandlung geboten? 2. Führt der Revisionsgrund des § 377 Nr. 5 St.P.O. notwendig zur Aufhebung des angefochtenen Urteils in vollem Umfange?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9060016

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