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Aktenzeichen III 180/10
Datum 16.06.1910
Leitsatz Ist die Befugnis zur Nebenklage gemäß § 435 Abs. 2 St.P.O. in prozessualer Beziehung davon abhängig, daß der Antragsteller bei allen Anträgen mitgewirkt hat, welche dem die Erhebung der öffentlichen Klage anordnenden Gerichtsbeschlusse (§§ 170. 173 St.P.O.) vorhergegangen sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D9030006
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