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Aktenzeichen V 398/10

Datum 03.06.1910

Leitsatz 1. Sind wissentlich unwahre Versicherungen des Geschäftsführers einer Gesellschaft m. b. H. über die Stammeinlagen auch dann strafbar, wenn der auf sie gestützte Antrag, betreffend die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister, zurückgewiesen worden ist? 2. Erstreckt sich die Pflicht des Geschäftsführers zur wahrheitsgemäßen Versicherung über die Stammeinlagen auch auf den einzubringenden Grundbesitz?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D86A0430

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