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Aktenzeichen V 88/10

Datum 31.05.1910

Leitsatz 1. Zur Bestimmung der Begriffe von "roh" und "abgenutzt" bei Eisenwaren im Sinne des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902. 2. Unter welchen Voraussetzungen wird durch Vorlegung einer Bescheinigung, daß Eisenwaren zum Einschmelzen bestimmt seien, deren Tarifierung zum Zwecke der Verzollung als Brucheisen oder Alteisen zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8690425

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