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Aktenzeichen IV 458/10
Datum 03.06.1910
Leitsatz Dürfen die in § 255 St.P.O. erwähnten Erklärungen öffentlicher Behörden nur dann verlesen werden, wenn sie in der für die amtlichen Kundgebungen der Behörde vorgeschriebenen oder üblichen Form abgegeben sind?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8660405
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