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Aktenzeichen V 1113/09

Datum 25.09.1910

Leitsatz 1. Nach welchen Gesichtspunkten ist, wenn ein Eingriff in ein patentiertes Verfahren den Gegenstand der Anklage bildet, die Frage zu prüfen, ob der äußere Tatbestand einer Patentverletzung vorliegt? 2. Bedarf es bei einer Prüfung des inneren Tatbestandes einer solchen Patentverletzung regelmäßig eines Vergleichs zwischen dem Wesen des patentierten Verfahrens und der den angeblichen Eingriff darstellenden Handlung des Täters? 3. Schließt die Überzeugung des Täters von der Rechtmäßigkeit und Straflosigkeit seiner Handlungen den inneren Tatbestand aus? Inwiefern kann er sich hierbei mit Erfolg auf nachgesuchte Fachgutachten oder auf erhaltene Bescheide des Patentamts berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8640397

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