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Aktenzeichen III 169/10

Datum 14.04.1910

Leitsatz Was ist unter Mitwirken beim Auswanderungsbetriebe durch Vorbereitung und Abschluß des Beförderungsvertrags im Sinne der §§ 11. 45 des Gesetzes über das Auswanderungswesen vom 9. Juni 1897 (R.G.Bl. S. 463) zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D85E0380

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