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Aktenzeichen V 323/10

Datum 29.04.1910

Leitsatz Welche Arten von Prozeßvorgängen werden durch den Beschluß über die Ausschließung der Öffentlichkeit gedeckt, wenn die Ausschließung nur für einen bestimmt bezeichneten Teil der Verhandlung erfolgt ist? Darf insbesondere, wenn die Öffentlichkeit für die aufeinanderfolgende Vernehmung dreier bezeichneter Zeugen ausgeschlossen wurde, unter Ausschluß der Öffentlichkeit über einen weiteren Beweisantrag verhandelt und beschlossen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D85B0367

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