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Aktenzeichen IV 380/10

Datum 03.05.1910

Leitsatz 1. Ist ein Rückfallbetrug, der gegen eine in § 263 Abs. 4 St.G.B.'s bezeichnete Person begangen wird, nur auf Antrag verfolgbar? 2. Wieweit ist eine Beschränkung der Anfechtung des Urteils auf die Rüge fehlenden Strafantrags beachtlich und wirksam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D85A0363

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