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Aktenzeichen V 220/10

Datum 06.05.1910

Leitsatz Welches Strafgesetz ist anwendbar, wenn eine im Fortsetzungszusammenhang begangene strafbare Handlung teils vor, teils nach dem Inkrafttreten des derzeit geltenden Strafgesetzes verübt wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8560355

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