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Aktenzeichen I 157/10

Datum 14.04.1910

Leitsatz Liegt Versuch schweren Diebstahls vor, wenn der Täter in der Absicht, aus einem Wohnhause zu stehlen, nur bis in das mit diesem einen umschlossenen Raum bildende Gehöft mittels Einbruchs oder Einsteigens gelangt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8500332

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