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Aktenzeichen II 108/10

Datum 18.03.1910

Leitsatz 1. Darf eine Gefängnisstrafe nach Bruchteilen eines Monats festgesetzt werden? 2. Wie ist zu verfahren, wenn sich bei der Umrechnung von Zuchthaus in Gefängnisstrafe für diese eine Dauer von vier und einem halben Monat ergibt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D84B0320

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