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Aktenzeichen V 1169/09

Datum 04.02.1910

Leitsatz Wird im Sinne des § 174 Abs. 2 G.V.G.'s dem Erfordernis eines besonderen Beschlusses des Gerichts über die Ausschließung der Öffentlichkeit für die Verkündung der Urteils gründe oder eines Teiles von ihnen durch einen bei Beginn der Verhandlung gefaßten, auf Ausschließung der Öffentlichkeit für die Verhandlung und die Verkündung der Urteilsgründe gerichteten Beschluß genügt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8470300

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