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Aktenzeichen II 1239/09

Datum 01.03.1910

Leitsatz Liegt der Revisionsgrund des § 377 Nr. 7 St.P.O. vor, wenn die Urteilsgründe die in § 266 Abs. 3 St.P.O. vorgeschriebene Entscheidung über das Vorhandensein mildernder Umstände nicht ergeben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8460297

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