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Aktenzeichen IV 8/10

Datum 08.03.1910

Leitsatz Kann derjenige, der einen Handel mit Kraftfahrzeugen betreibt, auf Grund von Tarifnummer 8 unter 2 des Reichsstempelgesetzes Steuerbefreiung beanspruchen, wenn er zum Verkaufe gestellte unversteuerte Kraftwagen, welche der Personenbeförderung dienen, um das in ihnen angelegte Kapital bis zu ihrem Verkaufe möglichst auszunutzen, unter seiner oder seiner Angestellten Führung Dritten gegen Entgelt zur Benutzung überläßt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8440289

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