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Aktenzeichen V 21/10

Datum 01.03.1910

Leitsatz Was ist im Sinne des Gesetzes, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, vom 19. Juni 1901 unter Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauche zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D83F0276

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