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Aktenzeichen IV 1171/09

Datum 15.02.1910

Leitsatz Ist im Sinne des § 133 St.G.B.'s eine Urkunde usw. einem Beamten nur dann "amtlich übergeben", wenn der Gewahrsam an ihr auf Grund amtlicher Anordnung erlangt ist, oder auch in dem Falle, daß die Urkunde usw. einem Beamten mit Rücksicht auf sein Amt von einem Dritten übergeben wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8390246

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