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Aktenzeichen V 1164/09

Datum 11.02.1910

Leitsatz 1. Was ist unter einem öffentlichen Denkmal im Sinne des § 304 zu verstehen? 2. Inwieweit ist eine Zweckbestimmung erforderlich, um ein Werk, das als Erinnerungszeichen eines früheren Kulturabschnitts von geschichtlicher, wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedeutung ist, -- Denkmal im Sinne der sog. Denkmalspflege -- zu einem öffentlichen Denkmal zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8380240

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