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Aktenzeichen I 640/09

Datum 24.01.1910

Leitsatz 1. Ist ein eigenhändiges Testament gültig, wenn es nur mit dem abgekürzten oder verstümmelten Namen des Erblassers unterschrieben ist? 2. Kann ein Testament, das einen wesentlichen Formmangel an sich trägt, unter allen Umständen als Urkunde gelten, welche zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8360231

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