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Aktenzeichen V 1181/09

Datum 11.02.1910

Leitsatz 1. Wie lange und inwiefern unterstehen die zu einer militärischen Kontrollversammlung einberufenen Personen des Beurlaubtenstandes der Militärgerichtsbarkeit? 2. Welche Wirkung hat ein Beschluß der ordentlichen Zivilgerichte, durch den hinsichtlich der zur Anklage stehenden Straftat die Militärgerichtsbarkeit für begründet erklärt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8340225

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