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Aktenzeichen III 927/09

Datum 07.02.1910

Leitsatz Kann sich der Standesbeamte eines Vergehens gegen § 69 des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 (R.G.Bl. S. 23) dadurch schuldig machen, daß er entgegen der Vorschrift des § 1318 B.G.B.'s einen minderjährigen Zeugen bei der Eheschließung zuzieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8330221

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