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Aktenzeichen III 1038/09

Datum 03.02.1910

Leitsatz 1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung gestützt werden, der Eröffnungsbeschluß sei nur von zwei Richtern gefaßt? 2. Ist eine solche Revisionsrüge schon aus dem Grunde für hinfällig zu erachten, weil der Angeklagte den Mangel in der Hauptverhandlung nicht gerügt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8310217

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