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Aktenzeichen V 1004/09

Datum 11.01.1910

Leitsatz Unter welcher Voraussetzung gelten die in § 351 St.G.B.'s aufgeführten Rechnungen, Register oder Bücher als zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen oder Ausgaben bestimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D82D0207

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