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Aktenzeichen II 870/09

Datum 07.01.1910

Leitsatz 1. Verpflichtung des Kaufmanns zur Führung eines Depotbuchs nach § 1 des Gesetzes, betr. die Pflichten der Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Wertpapiere, vom 5. Juli 1896 (R.G.Bl. S. 183). 2. Entfällt diese Verpflichtung, wenn er irrtümlich annimmt, durch eine Erklärung seines Kunden im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes von ihr entbunden zu sein? 3. Entfällt sie auch dann, wenn er zwar die Ermächtigung erhalten hat, über die bei ihm hinterlegten Wertpapiere zu seinem Nutzen zu verfügen, von dieser Ermächtigung aber keinen Gebrauch macht? 4. Was ist unter der in § 195 Abs. 3. § 313 Nr. 1 H.G.B.'s geforderten Erklärung zu verstehen, daß der auf die Aktien eingeforderte und bar eingezahlte Betrag im Besitze des Vorstandes sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8260182

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