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Aktenzeichen V 906/09

Datum 09.11.1909

Leitsatz 1. Was ist im Sinne des § 347 St.P.O. unter Entscheidungen des erkennenden Gerichts zu verstehen, die der Urteilsfällung vorausgehen? 2. Gehören dazu nur Entscheidungen, die in der Hauptverhandlung erlassen werden und von denen im Einzelfall ersichtlich ist, daß sie mit der Urteilsfällung in einem inneren Zusammenhange stehen? 3. Zum Begriffe des erkennenden Gerichts.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8250179

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