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Aktenzeichen I 933/09

Datum 13.01.1910

Leitsatz Kann ein Gewerbetreibender wegen der wissentlichen Verwendung von Preislisten, die schon vor der für einen anderen erfolgten Eintragung eines bestimmten Warenzeichens mit diesem ausgestattet worden waren, aus dem Gesichtspunkte zur Verantwortung gezogen werden, daß er die Preislisten wissentlich mit dem geschützten Warenzeichen widerrechtlich versehen habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8240177

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