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Aktenzeichen IV 974/09

Datum 07.01.1910

Leitsatz Ist dann, wenn wegen öffentlicher Beleidigung eines Beamten nur der amtliche Vorgesetzte Strafantrag gestellt hat, die Befugnis zur öffentlichen Bekanntmachung der Verurteilung sowohl dem amtlichen Vorgesetzten als dem Beleidigten selbst zuzusprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8220173

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