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Aktenzeichen III 973/09
Datum 22.12.1909
Leitsatz Kann in Mecklenburg-Schwerin ein Kreisphysikus bei Abgabe gerichtsärztlicher Gutachten sich nur vor den Gerichten seines Amtssitzes auf den von ihm geleisteten Diensteid berufen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D81D0158
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