zurück

Aktenzeichen III 973/09

Datum 22.12.1909

Leitsatz Kann in Mecklenburg-Schwerin ein Kreisphysikus bei Abgabe gerichtsärztlicher Gutachten sich nur vor den Gerichten seines Amtssitzes auf den von ihm geleisteten Diensteid berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D81D0158

Download PDF

zurück