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Aktenzeichen V 831/09

Datum 21.12.1909

Leitsatz 1. Welche Anforderungen sind an den inneren Tatbestand im Sinne des § 184 Nr. 3 St.G.B.'s zu stellen? 2. Ist der Wille oder die Absicht erforderlich, die in Betracht kommenden Gegenstände zu unzüchtigem Gebrauch oder zu unsittlichen Zwecken anzukündigen? 3. Kann auf die Tatsache, daß für die zu unzüchtigem Gebrauche bestimmten Gegenstände ein Warenzeichen eingetragen ist, der Einwand gestützt werden, daß der innere Tatbestand des § 184 Nr. 3 St.G.B.'s ausgeschlossen sei? 4. Verhältnis des § 184 Nr. 3 St.G.B.'s zu §§ 12. 14 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen, vom 12. Mai 1894 (R.G.Bl. S. 441).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D81A0145

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