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Aktenzeichen IV 942/09

Datum 17.12.1909

Leitsatz 1. Wird der Wandergewerbeschein dadurch, daß eine der behördlichen Unterschrift nachfolgende Eintragung von einem Unbefugten bewirkt wird, im Sinne des § 267 St.G.B.'s verfälscht? 2. Zum Begriffe der "mitgeführten Personen" im Sinne des § 62 der Reichsgewerbeordnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8190140

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