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Aktenzeichen V 565/09
Datum 15.12.1909
Leitsatz 1. Inwieweit ist zur Annahme einer fortgesetzten Handlung Einheitlichkeit des verletzten Rechtsguts erforderlich? 2. Schließt die Verletzung fremder Warenbezeichnungen die Verletzung eines höchstpersönlichen Rechtes in sich, das im Fall einer Mehrheit von Einzelhandlungen bei Verschiedenheit der Verletzten der Annahme von Fortsetzungszusammenhang entgegensteht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8170134
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