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Aktenzeichen V 717/09

Datum 07.12.1909

Leitsatz 1. Was ist im Sinne des Gesetzes, betr. die Bekämpfung der Reblaus, vom 6. Juli 1904 § 2 Abs. 3 unter Verkehrsbeschränkungen, die über das Maß von Abs. 2 Nr. 4 das. hinausgehen und der Genehmigung des Bundesrats bedürfen, zu verstehen? Gehören dahin auch Beschränkungen des Personenverkehrs? 2. Ist eine Oberpräsidialverordnung sachlich gültig, durch welche Weinbergsarbeitern, die in einem als verseucht bezeichneten ausländischen Weinbergsbezirke dauernd oder vorübergehend wohnen, das Betreten von inländischem Weinbergsgelände ohne Rücksicht darauf verboten wird, ob sie in dem ausländischen Weinbergsgelände beschäftigt werden oder sonst verkehren?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D8120077

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