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Aktenzeichen IV 785/09
Datum 07.12.1909
Leitsatz Nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten ist die Anwendbarkeit des § 157 Abs. 1 Nr. 1 St.G.B.'s zu beurteilen? Genügt es, wenn der Täter irrigerweise die im Gesetze vorgesehenen strafmindernden Tatumstände als vorhanden annimmt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D80F0067
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