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Aktenzeichen IV 778/09

Datum 03.12.1909

Leitsatz 1. Kommt im schwurgerichtlichen Verfahren die Entscheidung darüber, ob die Tat bereits den Gegenstand eines früheren rechtskräftigen Urteils gebildet hat, den Geschworenen zu oder hat das Gericht darüber zu entscheiden? 2. Verhältnis von Urkundenfälschung und Betrug zum Diebstahl an dem zur Urkundenfälschung und zum Betruge verwendeten Gegenstande.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D80E0060

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