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Aktenzeichen I 75/09

Datum 18.10.1909

Leitsatz 1. Fallen unter den Begriff der "Lotterie" auch die von französischen Spar- und Kapitalisationsgesellschaften veranstalteten Auslosungen, durch welche den Inhabern der gezogenen Policen ein dem versicherten Kapital gleicher Betrag schon vor Leistung aller Einzahlungen zufällt? 2. Inwieweit ist Art. 4 Abs. 1 des elsaß-lothringischen Gesetzes vom 21. Mai 1836, betr. das Verbot der Lotterien, gegen Agenten ausländischer Lotterieunternehmen anwendbar? Aus welchem Gesetz ist die Strafe zu entnehmen? 3. Sind die sog. Policen der französischen Spar- und Kapitalisationsgesellschaften Inhaberpapiere mit Prämien oder Lotterielose?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7870430

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