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Aktenzeichen V 548/09
Datum 28.09.1909
Leitsatz Macht sich derjenige, der durch Einziehung Untreue an Forderungen seines Machtgebers begeht, zugleich der Unterschlagung an den eingezogenen Geldbeträgen schuldig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7830420
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