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Aktenzeichen II 854/09

Datum 24.09.1909

Leitsatz Muß in einem Falle, wo vom Revisionsgerichte das Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen ist, bei der Ladung des Angeklagten zur Hauptverhandlung die Frist des § 216 St.P.O. nochmals eingehalten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7800407

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