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Aktenzeichen IV 511/09

Datum 21.09.1909

Leitsatz Ist dem Angeklagten und zu seinen Gunsten der Staatsanwaltschaft die Anfechtung des Urteils mittels Revision dann gestattet, wenn nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Strafverfahrens wegen Unzulässigkeit desselben erkannt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D77D0399

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