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Aktenzeichen V 338/09

Datum 22.06.1909

Leitsatz 1. Was gehört zum Nachweise des Tatbestandes der Stempelsteuerhinterziehung im Sinne des § 19 des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 (R.G.Bl. S. 275)? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist auf die Ordnungsstrafe des § 44 Abs. 2 des Ges. zu erkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7750370

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