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Aktenzeichen V 240/09
Datum 26.05.1909
Leitsatz 1. Inwiefern sind Auflagen bei letztwilligen Zuwendungen rechtlich erzwingbare Belastungen, auch wenn die Person des Begünstigten nicht bezeichnet ist? 2. Sind solche Belastungen in den Fällen des Art. 6 des preuß. Ausf.-Ges. zum B.G.B. bei Bestimmung des Wertes des der juristischen Person zugewendeten Gegenstandes zu berücksichtigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7720359
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