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Aktenzeichen II 195/09

Datum 18.05.1909

Leitsatz Zur Anwendung von Art. 3 des Reichsgesetzes vom 20. Dezember 1899, betr. einige Änderungen von Bestimmungen über das Postwesen (R.G.Bl. S. 715). Fällt darunter auch die Tätigkeit eines Gewerbetreibenden, der sich damit befaßt, Drucksachen dritter Personen einzusammeln, um sie, mit seinen eigenen Drucksachen zu einer Sendung vereinigt, durch die Reichspost an bestimmte von ihm bezeichnete Empfänger befördern zu lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D76F0350

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