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Aktenzeichen II 88/09

Datum 11.05.1909

Leitsatz 1. Begriff der Gewerbe, welche Nahrungs- und Genußmittel bereiten, im Sinne von § 20 Nr. 4 des Gesetzes vom 12. Oktober 1867, betr. die Erhebung einer Abgabe von Salz, (B.G.Bl. S. 41). 2. Über die Bedeutung der Vorschrift in § 13 Nr. 6 dieses Gesetzes, daß die Defraudation als vollbracht angenommen wird, wenn das steuerfrei abgelassene Salz zu anderen als den gestatteten Zwecken verwendet wird.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7690334

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