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Aktenzeichen V 276/09

Datum 23.04.1909

Leitsatz 1. Unterliegt nach den Auslieferungsverträgen, welche von Preußen, Baden und Hamburg mit Frankreich abgeschlossen worden sind, nach bewilligter und vollzogener Auslieferung die Gesetzmäßigkeit des von dem ersuchten Staate beobachteten Verfahrens oder die sachliche Rechtmäßigkeit der Auslieferungsbewilligung auf Einwand des Angeklagten oder von Amtswegen der Nachprüfung des inländischen Gerichts? 2. Kann insbesondere außerhalb dieser Verträge die Auslieferung auch wegen solcher Verbrechen, die nicht in den Verträgen vorgesehen sind, beantragt und wirksam bewilligt werden? 3. Begründet es hierbei einen Unterschied, ob die Auslieferung auf Grund ausgetauschter förmlicher Gegenseitigkeitserklärungen, zufolge einer Einzelversicherung auf Gegenseitigkeit oder ohne eine solche Versicherung geschieht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7610309

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