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Aktenzeichen V 869/08
Datum 23.03.1909
Leitsatz 1. Zum Begriffe der "bedingten Geschäfte" im Sinne von § 7 des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 (R.G.Bl. S. 275).1 2. Notwendigkeit einer Feststellung darüber, ob das Anschaffungsgeschäft durch einen Vermittler abgeschlossen worden ist. 3. Verhältnis der Veräußerung von Wertpapieren im Sinne des § 2 des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 zu derjenigen im Sinne des § 6 a. a. O.2 4. Feststellung des inneren Tatbestands bei der Stempelsteuerhinterziehung gemäß § 44 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. Juni 1900.3
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7530253
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