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Aktenzeichen III 54/09

Datum 15.03.1909

Leitsatz 1. Kann ein Angeklagter als "bei der Fortsetzung der unterbrochenen Hauptverhandlung ausgeblieben" erachtet werden, wenn er durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist? 2. Ist § 228 St.P.O. im schwurgerichtlichen Verfahren dahin einzuschränken, daß, wenn die Unterbrechung erst nach Verkündung des unangefochten gebliebenen Geschworenenspruches erfolgte, mit dem Verfahren nur insoweit von neuem zu beginnen ist, als es nach Verkündung des Spruches liegt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D74F0244

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