zurück
Aktenzeichen V 79/09
Datum 12.03.1909
Leitsatz 1. Welche Wirkung äußert die zulässig beschränkte Anfechtung eines Urteils auf das weitere Verfahren, auf das angegriffene und auf das zu erlassende Urteil? 2. Kann bei Beschränkung der Anfechtung auf eine erkannte Nebenstrafe ein Revisionsangriff darauf gestützt werden, daß der Tatbestand rechtlich nicht einwandfrei festgestellt worden sei?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D74E0241
zurück