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Aktenzeichen II 1059/08

Datum 05.03.1909

Leitsatz Unter welchen Umständen erscheinen als öffentliche Urkunden die amtlichen Berichte, welche Vollziehungsbeamte über die durch sie vorgenommenen Behändigungen schriftlich abgefaßt haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D74B0233

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