zurück
Aktenzeichen II 1059/08
Datum 05.03.1909
Leitsatz Unter welchen Umständen erscheinen als öffentliche Urkunden die amtlichen Berichte, welche Vollziehungsbeamte über die durch sie vorgenommenen Behändigungen schriftlich abgefaßt haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D74B0233
zurück