zurück

Aktenzeichen II 980/08

Datum 05.03.1909

Leitsatz Werden die von einem nicht zur Vertretung ermächtigten Teilhaber einer offenen Handelsgesellschaft, dessen Ausschluß von der Vertretung nicht in das Handelsregister eingetragen ist, mit der Firma der Gesellschaft als Ausstellerin oder Akzeptantin gezeichneten Wechsel Vermögensstücke der Gesellschaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640D7490227

Download PDF

zurück